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Deutsches Weinrecht

Weinkunde - Das deutsche Weingesetz
DAS DEUTSCHE WEINGESETZ

INHALT

Weinetikett >>>
- vorgeschriebene Angaben
- freiwillige Angaben

Qualitätsstufen >>>
- Deutscher Tafelwein
- Deutscher Landwein
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ( QbA )
- Qualitätsweine mit Prädikat ( QmP )
     - Kabinett
     - Spätlese
     - Auslese
     - Beerenauslese
     - Trockenbeerenauslese
     - Eiswein
EU-Qualitäten >>>

Weinarten >>>
     - Weißwein
     - Rotwein
     - Rosè
     - Rotling
     - Perlwein
     - Sekt

Geschmacksangabe (Süßegrade) >>>
     - trocken
     - halbtrocken
     - lieblich
     - süß
Weitere Begriffe:
     - Fränkisch trocken
     - Mild
     - Feinherb
Schaumweine >>>

Die Lage >>>
     - Anbaugebiet
     - Großlage
     - Einzellage
Frankreich:
     - Premier Cru
     - Grand Cru

Weinetikett Das Weinetikett stellt für den Verbraucher eine Informationsgrundlage für den Kauf von Weinen dar. Jedes Weinbehältnis mit einem Volumen von unter 60 Litern muss etikettiert sein.
 
Das Bezeichnungsrecht für Wein regelt detailliert Inhalt und teilweise auch formale Kriterien (wie Schriftgröße) der Angaben auf dem Etikett. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass Angaben auf dem Etikett verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind. Bestimmte der möglichen Angaben sind verpflichtend vorgeschriebene Angaben, andere sind wahlweise zu gebrauchen.

 
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vorgeschriebene Angaben Für die Etikettenbeschriftung der EG-Länder gibt es vorgeschriebene und zulässige Angaben. Die deutsche Aufmachungsvorschrift lautet wie folgt:

  • Qualitätsstufe, zum Beispiel Qualitätswein, Landwein. Bei Qualitätsweinen mit Prädikat muss dieses auch angegeben werden (z.B. Kabinett, Spätlese usw.)
     
  • Geografische Herkunft. Die Angabe der geografischen Herkunft ist teilweise verpflichtend vorgeschrieben, teilweise wahlweise zu gebrauchen. Das hängt von der Qualitätsstufe und davon ab, wie detailliert die geografische Angabe ist.
     
  • Abfüller. Die Angabe des Abfüllers muss auch den Ort umfassen, in dem der Abfüller seinen Sitz hat. Unter Umständen kann die Abfüllerangabe mit einer Kennziffer codiert sein.
     
  • Alkoholgehalt. Der vorhandene Alkoholgehalt muss in der Einheit Volumenprozent angegeben werden.
     
  • Nennvolumen bezeichnet das Volumen der Weinflasche.
     
  • Weinart, beispielsweise: Rotwein. Diese Angabe ist nur eingeschränkt zwingend.
     
  • Loskennzeichnung zur Identifizierung des Weines; bei Qualitätswein wird die Loskennzeichnung ersetzt durch die
     
  • amtliche Prüfungsnummer. Diese Nummer identifiziert den Wein bezüglich der Qualitätsweinprüfung.
     
  • Enthält Sulfite. Seit 2006 ist diese Angabe verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Wein bei der Herstellung geschwefelt wurde.

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    freiwillige Angaben Die wichtigsten wahlweise zu gebrauchende Angaben sind:
     
  • Jahrgang, das heißt das Jahr, in dem die Trauben für den Wein gewachsen und in der Regel auch geerntet wurden. Darf auch nur auf dem Etikett angegeben werden, wenn mindestens 85 % der Reben in diesem Jahr geerntet wurden.
     
  • Rebsorte, zum Beispiel Riesling. Es kann die Rebsorte angegeben werden, aus welcher der Wein zu mindestens 85 % gekeltert wurde. Die Angabe zweier Rebsorten ist ebenfalls möglich, dann muss der Wein aber zu 100 % aus diesen Rebsorten bestehen.
     
  • Geschmacksangabe. Es sind die Bezeichnungen „Trocken“, „Halbtrocken“, „Lieblich“ oder „Süß“ zulässig.
     
  • Weinort und Lage beschreiben die genaue Herkunft des Weins, zum Beispiel „Asmannshäuser Höllenberg“.
     
  • Erzeugerabfüllung. Bedingungen: Trauben ausschließlich aus eigener oder angepachteten Rebflächen
     
  • Hinweise auf ausschließlich zugelassene Auszeichnungen, z.B.: Landes- u. Bundesweinprämierungen, Deutsches und Diabetiker-Weinsiegel sowie Badisches Gütezeichen.
     
  • Traditionelle spezifische Begriffe wie: Eiswein, Weißherbst, Schiller, Rotling, Ehrentrudis, Affentaler, Liebfrauenmilch, Badisch Rotgold
     
  • Zusätzliche Angaben wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind seit 2007 zulässig.
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    Qualitätsstufen Qualitätsstufe eines Weins ist die nach dem EU-Weingesetz zwingend auf dem Etikett vorgeschriebene Angabe der Weinqualität. Einzelheiten sind durch nationales Weinrecht geregelt, daher sind die Qualitätsstufen international nur schwer miteinander zu vergleichen. nach oben
    - Deutscher Tafelwein Hergestellt aus im Inland geernteten Trauben empfohlener oder zugelassener Rebsorten. Natürlicher Mindestalkohol ( Mostgewicht ) 5 Vol.% (44° Öchsle ), in Baden: 6 Vol% (50° Öchsle ). Gesamtalkoholgehalt von mind. 8,5 Vol.%. Gesamtsäure darf 4,5 g/l nicht unterschreiten. nach oben
    - Deutscher Landwein Qualitativ gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter, natürlicher Mindestalkohol um mind. 0,5 Vol.% höher. Landwein ist immer trocken oder halbtrocken. Engere geographische Herkunft (19 Herkunftsbezeichnungen). nach oben
    - Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ( QbA ) Trauben müssen ausschließlich von geeigneten (empfohlenen oder geeigneten) Rebsorten der Art "Vitis vinifera" stammen. Diese müssen in einem einzigen der "13 bestimmten Anbaugebiete" geerntet und verarbeitet werden. Mindestalkohol ( Mostgewicht) liegt je nach Gebiet zwischen 50° und 72° Öchsle. Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9 Vol.% = 71 g/l. nach oben
    - Qualitätswein mit Prädikat ( QmP ) Engere geographische Herkunftsbezeichnung: nur aus Trauben eines einzigen Bereiches eines Anbaugebietes. Eine Anreicherung ist nicht zulässig. nach oben
    -- Kabinett Darf nicht vor dem 1. Januar, der dem Erntejahr folgt, abgefüllt abgegeben werden. Mindestens 73° Öchsle. nach oben
    -- Spätlese Nur vollreife Trauben die in einer späten Lese geerntet werden. Darf nicht vor dem 1. März, der dem Erntejahr folgt, abgefüllt abgegeben werden. Mindestens 85° Öchsle. (Gilt nicht mehr in der Pfalz, hier können Spätlesen auch im gleichen Jahr der Ernte verkauft werden). nach oben
    -- Auslese Nur aus vollreifen oder edelfaulen Trauben. Mindestens 100°, Ausnahme Riesling 95 ° Öchsle. nach oben
    -- Beerenauslese Nur aus überreifen oder wenigstens edelfaulen Beeren. Handlese. Mindestens 120° Öchsle. nach oben
    -- Trockenbeeren-
    auslese
    Nur aus weitgehend eingeschrumpften edelfaulen, wenigstens aber überreifen Beeren. Mind. 150° Öchsle. nach oben
    -- Eiswein Die verwelkten Trauben müssen bei ihrer Lese und Kelterung gefroren sein. Mostgewicht muss mindestens dem einer Beerenauslese entsprechen, also mindestens 120° Öchsle. nach oben

    EU - Qualitäten Im Interesse der Vergleichbarkeit sind die Grundsätze der Herkunftsangaben für Qualitätsweine innerhalb der Europäischen Union einheitlich geregelt. Dem deutschen Begriff Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ( QbA ) entsprechen nach EU-Recht folgende Bezeichnungen:

    Frankreich: "Vin Délimité d'Qualité Supérieuré" ( VDQS ) und "Appellation d'Origine Controlée" ( AOC ).

    Italien: "Denominazione di Origine Controllata" ( DOC ) und "Denominazione di Origine Controllata e Garantita" ( DOCG ).

    Luxemburg: "Marque Nationale" ( MN )

    Spanien: "Denominaciòn de Origen" ( DO )
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    Weinarten In Deutschland darf Weißwein ausschließlich aus Weißweintrauben und Rotwein nur aus Rotweintrauben hergestellt werden. Trotzdem gibt es einige Abstufungen zwischen "Rot" und "Weiß", die sich auf die Farbe des Weines oder die Art der Produktion beziehen: nach oben
    Weißwein

    Weißwein entsteht durch Vergärung des Traubensaftes ohne Beerenhaut und Stiele (Maische).

    Es ist auch möglich, Weißwein aus roten Trauben herzustellen. Man bezeichnet diesen Wein als Claret bzw. in Frankreich auch als Blanc de Noir (Champagner). Die Farbstoffe der Traube sitzen fast zu 100 % in der Haut. Deshalb wird der Wein nur rot, wenn diese Farbstoffe aus der Haut gelöst werden. Dies geschieht bei der Gärung durch den Alkohol, aber auch durch den Traubensaft und den darin enthaltenen Zucker. Deshalb ist es bei aus Rotweintrauben gewonnenem Weißwein besonders wichtig, das Lesegut gesund, also unverletzt, zur Verarbeitung zu bringen, um es dann so schnell wie möglich zu keltern, damit Traubenschalen und Saft getrennt werden.

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    Rotwein

    Rotwein entsteht durch Vergärung des Traubensaftes auf der Maische während ungefähr 2 bis 30 Tagen, wodurch sich die in den Schalen enthaltenen Farbstoffe (Anthocyane) im Alkohol lösen. Einige wenige Rebsorten enthalten die erforderlichen Farbstoffe in ihrem Saft (zum Beispiel Dornfelder oder Dunkelfelder); sie werden daher auch gerne zum Verschnitt (Cuvée) genommen.

    Die bekanntesten Rotweintraubensorten (Rebsorten), aus denen weltweit vorzügliche Rotweine hergestellt werden, sind Cabernet Sauvignon und Merlot (z. B. für Bordeaux-Weine) und Pinot Noir (z. B. für Burgunder-Weine).

    Die wichtigsten Produktionsschritte sind die Maische, die Gärung und das Keltern (das Pressen). Das Fruchtfleisch der meisten Trauben ist fast farblos; die Farbstoffe sitzen nur in den Traubenhüllen, je nach Sorte gelblich, rot oder dunkelblau. Im Unterschied zur Weißweinherstellung werden daher beim Rotwein nach dem Quetschen und Rebeln die Schalen nicht vom Most getrennt, sondern er lagert je nach Temperatur (üblicherweise zwischen 20 und 30 °C) 4-21 Tage auf der Maische. Bei kürzerer Verweilzeit auf der Maische entsteht ein zarter gefärbter Roséwein.

    Neben den Farbstoffen befinden sich auch Gerbsäure (Tannin) und Aromastoffe in den Beerenschalen; dadurch enthalten Rotweine insgesamt mehr Inhaltsstoffe als Weißweine. Für ein harmonisches Bouquet ist die Reifezeit von Rotwein daher länger als die von Weißwein; sehr junge, besonders gerbstoffreiche Rotweine wirken oft noch rau und verschlossen. Gleichzeitig wird er durch die Gerbstoffe wesentlich haltbarer.

    Um einen kräftig gefärbten Rotwein zu erhalten, ist der Winzer bestrebt, möglichst viel roten Farbstoff und die richtige Menge an Gerbstoffen aus den Schalen in den Wein zu bringen. Für eine möglichst gute Extraktion müssen die Schalenteile und der Most ständig in Kontakt bleiben; die aufschwimmende Maischeschicht wird immer wieder mechanisch eingetaucht. Zuweilen wird die Maische erwärmt, um diesen Prozess zu beschleunigen Der gärende rote Saft wird nun mehrfach gekeltert, ggf. mit Reinzuchthefe versetzt und zum Wein ausgebaut. Dies erfolgt traditionell in Eichenfässern. Er wird dabei mehrfach umgefüllt und so belüftet (Barrique) bedeutet eine besonders lange Extraktion der Holzinhaltsstoffe aus neuen Eichenfässern).

    Nach der ersten (alkoholischen) Gärung erfolgt bei hochwertigen Weinen eine zweite (maleolaktische) Gärung, meist bei erhöhter Temperatur . Dies wird auch als „Säureabbau“ bezeichnet, denn die scharfe Äpfelsäure (Apfel = lateinisch malum) wird in die milde Milchsäure (Milch = lateinisch lac) umgewandelt.

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    Rosè Roséweine sind sehr hellfarbige Weine aus blauen oder roten Trauben, die wie Weißweinvinifiziert werden. Die Beeren dürfen dabei nicht oder nur wenige Stunden auf der Maische liegen. Je nach Intensität des Kontaktes mit den Beerenhäuten ist der Roséwein unterschiedlich stark gefärbt, das Farbspektrum reicht von lachsfarben bis zu kirschrot. In Deutschland ist sein Marktanteil in den letzten Jahren von 2 % auf 8 % gestiegen.
    • Die blauen Trauben werden unzerkleinert gekeltert, abgepresst und dann wie Weißwein ohne Schalen vergoren. Dies liefert Weißherbste bzw. sehr helle Roséweine.
    • Die blauen Trauben werden erst nach zwei bis drei Tagen auf der Maische abgepresst, was Roséweine mit deutlich roter Farbe ergibt.
    • Aus dem Gärbehälter für Rotwein werden nach 12 - 48 Stunden ca. 10-15 % des Mostes ohne Pressung abgezogen und anschließend als Roséwein vinifiziert. Diese so genannte Saignée-Methode hat den Nebeneffekt, dass der verbleibende Rotwein aufgrund des dann größeren Anteils an Schalen höhere Konzentration erhält.
    • Weißwein wird mit 10 – 20 % Rotwein vermischt. Dieses Verfahren wird allgemein zur Herstellung von Roséschaumweinen genutzt (auch für Roséchampagner), ist ansonsten aber nicht zulässig.
    • Rotwein wird durch starkes Schönen von Tanninen befreit und durch Behandlung mit Aktivkohle aufgehellt.

    Nach der Saignée-Methode hergestellter Roséwein ist somit ein Nebenprodukt der Rotweinbereitung. Andere Winzer verwenden für ihre Roséweine den Ertrag junger Rebanlagen, die weniger konzentrierte, aber fruchtigere Weine liefern. Daher sind etwa in vielen französischen Appellationen für Rotweine auch Roséweine eingeschlossen. Beispiele hierfür sind die Côtes du Rhône, Côtes de Provence, Rosé d'Anjou und Bordeaux Clairet. Als bester Roséwein Frankreichs gilt der Tavel, der auch einige Jahre Flaschenreife verträgt.

    Im Juni 2009 zog die EU-Kommission nach heftigen Protesten von Weinbauverbänden einen Gesetzesvorschlag zurück, der den Winzern erlaubt hätte, Roséwein auch durch einfachen Verschnitt von Rot- und Weißwein zu erzeugen. Dieses Verfahren ist außerhalb der EU erlaubt und wird zur Herstellung einfachster Roséweine angewandt. Die Freigabe dieses Verfahrens wäre im Sinne der Weinmarktreform von 2007 gewesen, deren Ziel ist, europäische Erzeuger von Nachteilen zu befreien. Vor allem die südfranzösischen Rosé-Winzer fürchteten jedoch eine Verschlechterung des Images ihrer Produkte. Andere Weinbauverbände schlossen sich ihrem Widerstand an.

    In Österreich wird nach diesem Verfahren hergestellter Wein Gleichgepresster genannt, in der deutschsprachigen Schweiz spricht man im Allgemeinen vom Süßdruck. Ein Roséwein vom Spätburgunder wird in Neuenburg und Genf dagegen Œil de Perdrix genannt.

    Ähnliche oder besondere Weintypen in Deutschland sind Weißherbst und Rotling bzw. Schillerwein. Nach deutschem Weinrecht muss der Weißherbst im Unterschied zu anderen Roséweinen zu 100 % aus derselben roten Rebsorte aus gleicher Lage hergestellt werden. Ansonsten ist ein Verschnittanteil von bis zu 15 %, bzw. 25 % inklusive der Süßreserve, bezeichnungsunschädlich. Beispiel: Ein Rüdesheimer Burgweg Spätburgunder Rosé darf keinen Blauen Portugieser enthalten.

    Nicht zu verwechseln mit dem Rosé ist der Rotling oder Schillerwein, der aus Rotwein- und Weißweintrauben gekeltert wird.

    In einigen Weinbaugebieten sind zu einem gewissen Anteil auch weiße Rebsorten für den Rotwein zugelassen. Beispiele hierfür sind Châteauneuf-du-Pape und Côte-Rôtie im französischen Rhônetal sowie der italienische Chianti. In diesem Falle handelt es sich dennoch weder um Roséwein noch um einen Rotling.

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    Rotling

    Ein Rotling ist ein Wein, der aus einem Verschnitt von roten und weißen Trauben bereitet wird. Diese dürfen beim Verschnitt bereits eingemaischt sein, müssen aber zusammen gekeltert werden. Er ähnelt von der Farbe dem nur aus roten Trauben gekelterten Roséwein und wird fälschlicherweise oft mit diesem gleichgesetzt. Besonders häufig ist Rotling in den deutschen Weinbaugebieten Württemberg, Baden, Franken, Niederbayern und Sachsen zu finden. In Sachsen hat der Rotling Tradition und wurde unter dem Begriff Schieler erfunden. Dieser Begriff soll von den sächsischen „Fürstenschielern“ (Fürstenschüler) stammen, die diesen Wein als Zechwein bevorzugten. In Franken wird oft Müller-Thurgau als Weißweinsorte verwendet.

    Eine weitere Besonderheit bei Rotling ist die Tatsache, dass, im Gegensatz zu allen anderen Weinarten, roter oder weißer Traubenmost dem fertigen Wein zugesetzt werden darf, um den Restzuckergehalt des Weines zu erhöhen.

    Beispiele:

  • Badisch Rotgold aus den Rebsorten Grauburgunder und Blauer Spätburgunder als Qualitätswein oder Qualitätswein mit Prädikat des Anbaugebiets Baden.
  • Schieler: die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben dürfen ausschließlich in einem bestimmten Anbaugebiet Sachsens geerntet werden und müssen aus einem Weinbau mit einem gemischten Satz stammen. Die Bezeichnung Schieler darf dann zur Angabe der Großlage, aus der die verwendeten Trauben stammen, dem festgelegten Ortsnamen vorangestellt werden. Schillerwein: ein Rotling als Qualitätswein oder Qualitätswein mit Prädikat des bestimmten Anbaugebiets Württemberg.
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    Perlwein

    Perlwein (franz.: vin pétillant, ital.: vino frizzante, in der Schweiz „Sternliwein“) ist ein „halbschäumender Wein“ mit einem Mindestgehalt 8,5 Vol.-% Alkohol, der einen Kohlensäureüberdruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar aufweisen darf; bei Drücken (bei 20 °C) ab 3 bar spricht man von Schaumwein. Die enthaltene Kohlensäure wird meist als exogene Kohlensäure durch verschiedene Imprägnierverfahren zugesetzt, kann aber auch aus erster oder zweiter Gärung stammen, wenn der Most oder Wein im Drucktank vergoren wurde (endogene Kohlensäure). Von endogener Kohlensäure spricht man auch dann, wenn die Kohlensäure bei der Vergärung von Traubenmost zu Wein entstanden ist und später dem Produkt wieder zugesetzt wird. Erforderlich ist nicht, dass sie in dem betreffenden Gebinde selbst entstanden ist.

    Weinrechtlich wird in Deutschland zwischen

    • Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure,
    • Perlwein,
    • Perlwein mit geografischer Angabe und
    • Qualitätsperlwein bestimmter Anbaugebiete

    unterschieden.

    Hauptunterscheidungkriterium hierbei ist die Verwendung von endogener Kohlensäure bzw. exogener Kohlensäure und der weinrechtliche Status des Ausgangsproduktes (Tafelwein, Qualitätswein, Qualitätswein b.A).

    Perlwein unterliegt in Deutschland nicht der Schaumweinsteuer. Perlwein darf in seiner Ausstattung nicht mit Sekt verwechselbar sein. Demnach unterliegt Perlwein dann der Schaumweinsteuer wenn die Flasche mit einem Schaumweinstopfen und Bügel verschlossen ist oder er einen Überdruck bei 20 °C von mehr als 2,5 bar aufweist.

    Nach einer Glanzzeit in den fünfziger und sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts kam Perlwein in Deutschland weitgehend aus der Mode. Seine Renaissance erlebt er seit Anfang der neunziger Jahre, als zunehmend italienische Perlweine (Prosecco frizzante) den deutschen Markt eroberten. Seitdem werden auch in Deutschland wieder nennenswerte Mengen produziert und häufig unter der Bezeichnung „Secco“ vermarktet.

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    Sekt Sekt ist eine Veredelungsstufe des Weines durch alkoholische Gärung und wird in der Regel in einer Sektkellerei hergestellt. Die dafür benötigten Weine nennt man Sektgrundweine. Sektgrundweine sollen prinzipiell aus gesundem, reifen und nicht aus edelreifem oder angefaultem Lesegut/Trauben bereitet werden, die eine feine, frische Säure aufweisen. Daher werden Sektgrundweine in der Regel nicht nach Zuckergehalt (Grad Oechsle), sondern auf der Basis des Säuregehaltes gelesen. Diese feine, frische Säure wirkt im Endprodukt wie ein Geschmacksverstärker, sie verleiht dem Sekt in Verbindung mit der Versanddosage einen vollen, ausbalancierten Geschmack.

    Da im Verlauf der physiologischen Reifung der Traube die Säure sehr stark abnimmt, werden Sektgrundweine vor der allgemeinen Traubenlese geerntet. Sind die Trauben geerntet und zu Wein vergoren, so entscheidet der Kellermeister über die Art des daraus zu gewinnenden Sektes. Möchte er einen jungen, frisch anmutenden Sekt haben, so wird der Sektgrundwein schnellstmöglich von allen Trubstoffen befreit und zur Versektung gegeben.

    Soll der Sekt später einen reifen Geschmack aufweisen, so wird dem Grundwein die Zeit gegeben, in aller Ruhe zu reifen; letzteres ist jedoch eher ungewöhnlich.

    In der Praxis werden häufig verschiedene Grundweine zu einer einheitlichen Cuvée zusammengestellt. Durch diesen Verschnitt mehrerer Weine ist es möglich, die Eigenarten der Grundweine zu einem gewünschten Optimum zu vereinen und gleichzeitig einen über mehrere Jahre gleichbleibenden Geschmackseindruck zu erzielen. Letzteres gilt vor allem für die großen deutschen Traditionsmarken. Grundsätzlich verstärkt die Versektung die Eigenart des Grundweines.
     

    Geschmacksangabe
    (Süßegrade)
    Die Geschmacksangaben, auch Süßegrade genannt, sind in der EU einheitlich geregelt, werden in den Ländern aber unterschiedlich bezeichnet. Beim Wein ist die Angabe auf dem Etikett nicht vorgeschrieben. In Deutschland ist sie bei trockenen Weinen üblich, während die Angaben "halbtrocken", "lieblich" und "süß" selten auf den Etiketten zu finden sind. Bei Schaumwein ist die Geschmacksangabe auf dem Etikett vorgeschrieben. Im Gegensatz zum Wein überschneiden sich die Kategorien teilweise. In solchen Fällen kann man zwischen zwei Geschmacksangaben wählen.

    Der subjektive Geschmack hängt von mehreren Faktoren ab. Auch Weine mit niedrigem Zuckergehalt können bei niedrigen Säure- bzw. Tanningehalt süß schmecken. Auch Alkohol und Glyzerin können im Wein zu einem süßen Geschmack führen. Alte, trockene Rotweine können durch hohe Extraktwerte und die Reife der Tannine süßlich wirken. Dabei werden deren Moleküle zu Molekülkomplexen polymerisiert.

    Bei Wein bzw. Schaumwein werden folgende Geschmacksgrade unterschieden:
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    Trocken Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf. Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker.

    Die ehemals für Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l erlaubte Angabe „Für Diabetiker geeignet - nur nach Befragen des Arztes" sind nicht mehr zulässig.[1] Die Angabe von Analysewerten ist jedoch zulässig.
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    Halbtrocken Halbtrockener Wein darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf. Diese Weine haben eine leichte Restsüße. Bei hohem Säuregehalt können sie durchaus auch trocken schmecken. Ist der Säuregehalt niedrig, kann das Gegenteil eintreten und der Wein einen deutlich süßen Geschmack aufweisen. nach oben
    Lieblich, Halbsüß Wein mit deutlich süßer Geschmacksausrichtung. Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine, (18 g/l) bis zu 45 g/l Restzucker. In Deutschland und Österreich werden beide Ausdrücke gleichwertig verwendet. In der Schweiz wird lieblich verwendet, dort hängt der Begriff nicht am Süßegrad, sondern wird in der Weinansprache im Allgemeinen für Weine mit den Attributen schön, reizend oder auch angenehm verwendet. Gleiches trifft auch auf den englischen Sprachraum zu. Dort werden für lieblich die Begriffe charming oder lovely benutzt. nach oben
    Süß Der Geschmack von süßen Weinen wird von Zucker oder anderen süßen Weininhaltsstoffen dominiert. Das europäische Weingesetz definiert bei süßen Weinen einen Restzuckergehalt von mehr als 45 g/l. Außerhalb des deutschen Sprachraums werden beispielsweise die Bezeichnungen doce, dolce, dulce, dulce, sweet, édes, glykos oder sladko für diese Weine benutzt. nach oben
    Weitere Begriffe:   nach oben
    Fränkisch trocken Dieser Begriff wird in Franken für trockene Weine mit einem Restzuckergehalt von bis zu 4 g/l benutzt. Im Weingesetz ist dieser Begriff nicht vorgesehen und darf daher auch auf den Etiketten nicht verwendet werden. In Franken herrscht die Übereinkunft, dass der Begriff trocken nur für Weine mit einem Restzucker bis 4 g/l verwendet wird. nach oben
    Mild Weine mit einem Restzuckergehalt über 45 g/l. Der Begriff mild wird in der Weinansprache für Weine mit niedrigem Säuregehalt, bzw. für auch für süße Weine verwendet bei denen die Säure in den Hintergrund tritt. nach oben
    Feinherb Halbtrockene Weine werden in Deutschland gelegentlich als feinherb auf den Etiketten bezeichnet. Sie haben oft eine deutliche Restsüße. Im Weingesetz ist diese Bezeichnung nicht vorgesehen. Bis zu einem von Moselwinzern angestrebten Gerichtsentscheid galt das Verbotsprinzip. Es besagt, dass auf Etiketten keine Angaben gemacht werden dürfen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind. Dies wurde mit der Bezeichnung feinherb vom Gericht gekippt. Das Gericht konnte keine Verbrauchertäuschung feststellen. Zahlreiche Kritiker sind allerdings der Meinung, dass es sehr wohl zu einer Verbrauchertäuschung kommen kann. Sie begründen dies mit der oft sehr deutlichen Restsüße. nach oben
    Schaumwein Bei Schaumweinen wird die Empfindung des Geschmacks süß durch die Kohlensäure abgeschwächt. Daher werden auch andere Restzuckergrenzen angewendet. nach oben
    brut zéro auch brut nature, brut sauvage, brut intégral, ultra brut, oder brut ultra. Trockenste Variante des Schaumweins mit bis maximal 3 g/l Restzucker. nach oben
    extra herb
    extra brut
    Alternative Bezeichnung: Brut de Brut, brut nature 0 - 6 g/l Restsüße. nach oben
    herb
    brut
    Schaumwein mit weniger als 15 g/l Restzucker. nach oben
    extra trocken
    très sec
    extra dry
    Schaumweine mit einem Restzuckergehalt zwischen 12 und 20 g/l. nach oben
    trocken
    sec
    dry
    secco asciutto
    suchoye (сухое)
    Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischen 17 und 35 g/l. nach oben
    halbtrocken
    demi-sec
    medium dry
    aboccato
    polusuchoye (полусухое)
    Restzuckergehalt 35 - 50 g/l. nach oben
    süß
    doux
    sweet
    dolce
    sladkoje (сладкое)
    Restzuckergehalt über 50 g/l. nach oben

    Die Lage Die Lage bezeichnet im Weinbau den geografischen Anbauort. Lagebezeichnungen sind für sämtliche deutsche Weinanbauflächen vorgegeben. Man unterscheidet nach Anbaugebiet, Bereich, Großlage und Einzellage (hierarchisch gegliedert).  
    Anbaugebiet Das Anbaugebiet ist eine Herkunftsbezeichnung für Qualitätswein, die sich auf ein genau abgegrenztes Gebiet bezieht. Im deutschen Weingesetz wurde dieser Begriff 1971 festgesetzt. Anbaugebiete werden weiter in Bereiche und Großlagen und Einzellagen unterteilt. In Deutschland sind 13 Anbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatweine festgelegt.

    Im österreichischen Weingesetz ist analog zum deutschen Anbaugebiet das Weinbaugebiet definiert. In der Schweiz findet der Ausdruck Rebbauzone Verwendung.

    Im germanischen Herkunftsbezeichnungssystem ist im Unterschied zum romanischen Herkunftsbezeichnungssystem keine Aussage über den Weintyp, die Geschmacksrichtung oder die Herstellung des Weines gemacht.

    Die ältesten urkundlich definierten Anbaugebiete betreffen den Portwein aus dem Dourogebiet (1756) und den Chianti-Classico der Toskana (1716).
     
    Großlage 'Großlage' ist eine Herkunftsbezeichnung beim Weinbau. Sie ist nach dem deutschen Tafelwein und dem Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) die drittgrößte Einheit, um die Herkunft eines Weines aus Deutschland zu bestimmen. Sie bezeichnet fast immer die Zusammenfassung mehrerer Einzellagen eines bestimmten deutschen Anbaugebietes. Es gibt derzeit knapp 170 (Stand 2004) Großlagen in Deutschland, die durchschnittlich 600 ha groß sind. Von der Namensgebung her ist die Großlage nicht von einer Einzellage zu unterscheiden.

    Weine aus Großlagen müssen nicht unbedingt schlechterer Qualität sein als solche aus Einzellagen. Es kommt vor allem auf die Qualität der Lagen an, die einer Großlage angehören. Jedoch wird eine gute und bekannte Einzellage in der Regel als solche vermarktet. Weine mit einer Großlage auf dem Etikett sind daher meist:

    -- von einer im Vergleich nicht gut angesehenen Lage
    -- ein Verschnitt von Trauben aus verschiedenen Lagen innerhalb einer Großlage

    Viele Großlagen haben einen schlechten Ruf unter Verbrauchern und Winzern, deshalb wird derzeit im Zuge einer Reform des Weingesetzes über ihre Zukunft diskutiert.

    Die etwas über 30 Großlagen in Österreich sind äußerst selten auf Etiketten zu finden und spielen bei den Bezeichnungen kaum eine Rolle.
     
    Einzellage Die Einzellage ist im Weinbau im Gegensatz zur Großlage eine detailliertere Angabe auf dem Weinetikett. Sie bezeichnet eine bestimmte Rebfläche, die mindestens 5 Hektar groß sein muss - es gibt jedoch auch Ausnahmen wie z.B. die Lage Walporzheimer Gärkammer zeigt. In Verbindung mit der Einzellage wird auf dem Etikett die Ortsbezeichnung genannt, z.B. : "Forster Ungeheuer", wobei "Forst" die Ortschaft bezeichnet und "Ungeheuer" die Lage. Es gibt in Deutschland ca. 2600 Einzellagen.

    Die Lagenbezeichnungen stellen mittlerweile nicht immer eine wirkliche Qualitätsbezeichnung dar, unter anderem weil manchmal Gebiete unterschiedlicher Qualität einer ursprünglich bedeutenden Einzellage zugeordnet wurden. Viele Winzer und Verbände streben daher eine Reform an und gehen eigene Wege. Außerdem ist rein durch die Angaben auf dem Flaschenetikett eine Großlage nicht von einer Einzellage zu unterscheiden.

    Einige Weine, vor allem im Rheingau, tragen daher Bezeichnungen wie "Erstes Gewächs" (Frankreich = Premier Cru) und "Großes Gewächs" (Frankreich = Grand Cru). Andere Winzer versuchen mit Begriffen wie Selection ein neues Qualitätskriterium zu schaffen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass es nicht immer ganz einfach ist, ein Produkt zu vermarkten, das so vielfältig ist wie Wein.

    Für sich genommen, ohne Lagenbezeichnung, sind all diese Begriffe jedoch austauschbar, der typische Charakter einer Gegend (Terroir) tritt in den Hintergrund. Die Bezeichnung der Einzellage wird deshalb, zumindest bei Spitzenweinen und Spitzenlagen, vermutlich weiterhin ihre Berechtigung und Bedeutung behalten.
     
    Frankreich:    
    Premier Cru Premier Cru ist ein französischer Begriff aus dem Weinanbau und heißt übersetzt 'Erstes Gewächs'. Der Begriff findet je nach der gültigen Gesetzgebung regional unterschiedliche Anwendung.

    In Burgund, genauer an der Côte-d’Or, ist ein Premier Cru die zweithöchste Einstufung einer Lage, d. h. eines räumlich genau bezeichneten Gebietes, in dessen Besitz sich viele Weinbaubetriebe teilen können. Über den Premier-Cru-Lagen rangieren in Burgund die Grand-Cru-Lagen. Somit sind die „ersten Gewächse“ in Burgund eigentlich die zweiten!

    Im Weinbaugebiet Bordeaux gibt es vier subregionale Klassifikationen, von denen drei über Premier Crus verfügen.

    Im Weinbaugebiet Médoc ist Premier Cru die höchste Stufe der bereits 1855 zur Weltausstellung in Paris festgelegten Klassifikation der Grand Cru Classé-Weine, die aufgrund der erzielten Verkaufspreise erfolgte. Lediglich fünf Châteaux gehören zur Klasse der Premier Cru Classé: Lafite, Latour und Mouton in Pauillac, Château Margaux im gleichnamigen Ort Margaux und Château Haut-Brion in Bordeaux. Rangmäßig unterhalb der Premier-Cru-Güter gibt es die zweiten, dritten, vierten und fünften Gewächse: Deuxième, Troisième, Quatrième und Cinquième Grand Cru Classé. Diese Klassifikation ist - bis auf eine Ausnahme - seit 1855 niemals überarbeitet worden. Nur Baron Philippe de Rothschild hatte es in lebenslanger Arbeit 1973 schlussendlich geschafft, sein Weingut Château Mouton vom Deuxième Cru zum Premier Cru aufwerten zu lassen.

    Im Weinbaugebiet von Saint-Émilion ist der Begriff Premier Cru dreigeteilt: es gibt die Premier Grand Cru Classé, unterteilt in Classe A, zu denen nur zwei Châteaux gehören: Ausone und Cheval Blanc. Weiter gibt es derzeit 11 Betriebe der Classe B. Darunter rangieren die „einfachen“ Grand Cru Classé ungefähr 50 Betriebe. In Saint Émilion wird die Qualität der Arbeit auf den klassifizierten Weingütern alle zehn Jahre neu bewertet.

    Die ebenfalls 1855 entstandene Klassifikation der Süßweine von Barsac und Sauternes kennt zwei Stufen: Premier und Deuxième Grand Cru Classé. Darüber thront zudem noch das Château d’Yquem als Premier Cru Classé Supérieur. Zur Klasse Premier Cru Classé gehören Château La Tour Blanche, Châteu Laufaurie-Peyraguey, Clos Haut-Peyraguey, Château Rayne-Vigneau, Château Suduiraut, Château Coutet, Château Climens, Château Guiraud, Château Rieussec, Château Rabaud-Promis, Château Sigalas-Rabaud.

    Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, analog zum burgundischen Konzept wenige Lagen mit hervorragenden Eigenschaften zum Ersten Gewächs zu adeln. Angeführt wird die Bewegung von Prädikatsweingütern aus dem Rheingau und der Pfalz. Jedoch haben diese Bestrebungen bislang keinen Eingang in die deutsche Weingesetzgebung gefunden und sind durchaus umstritten. Eines der Probleme ist, dass viele hervorragende Lagen in den Siebzigerjahren erheblich vergrößert wurden und nun in ihrer Gesamtheit nicht mehr eines Ersten Gewächses würdig sind.
     
    Grand Cru Die Bezeichnung Grand Cru (franz., wörtlich „großes Gewächs“) bezieht sich in aller Regel auf Wein, wird aber auch für reinsortige Schokolade und Kaffee benutzt. Die verschiedenen Weinbaugebiete Frankreichs definieren Grand Cru unterschiedlich.

    Im Burgund bezieht sich Grand Cru auf die Lage. 1935 wurden alle Weinberge der Côte-d’Or amtlich klassifiziert. Grands Crus sind die besten Lagen. Dies bedeutet nicht automatisch, dass aus diesen grundsätzlich der beste Wein kommt − es kommt zusätzlich sehr auf die Arbeitsweise und das Engagement des jeweiligen Winzers an. Eine der bekanntesten Grand-Cru-Lagen ist der Clos de Vougeot. Den Besitz dieser Lage teilen sich ca. 80 Winzerbetriebe, die Weine von höchst unterschiedlicher Qualität auf die Flasche bringen. Weitere berühmte Grand Crus sind Chambertin, Musigny, Richebourg, La Romanée, Romanée-Conti, La Tâche und Aloxe-Corton für Rotwein sowie Corton-Charlemagne und Montrachet für Weißwein.

    Jeder Grand Cru des Burgund besitzt seine eigene Appellation (kontrollierte Herkunftsbezeichnung).

    An zweiter Stelle in der Hierarchie kommt die Lageklassifikation Premier Cru. Dann folgen die kommunalen Appellationen, bei denen oft der Name der berühmtesten Lage dem Namen der Gemeinde angehängt wird, beispielsweise Gevrey-Chambertin.

    Im Weinbaugebiet Bordeaux ist Grand Cru oder Cru Classé die Eigenschaft eines Weingutes (Château) und nicht einer einzelnen Lage (siehe Burgund oder Elsass). Die Gründe dafür liegen in der historischen Entwicklung des Weinbaus im Bordelais: Die führenden Châteaux vor allem des Médoc wurden erst ab dem ausgehenden 17. Jahrhundert systematisch auf den besten Lagen angelegt. Seitdem haben zwar zahlreiche Parzellen den Besitzer gewechselt, an den Weinbergslagen der besten Güter hat sich substanziell aber nichts geändert. Daher werden Lage und Château stets miteinander identifiziert.

    Die Mehrzahl der führenden Güter von Bordeaux hat sich in der Union des Grands Crus de Bordeaux zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft in diesem exklusiven Klub ist nicht an die offiziellen Klassifizierungen gebunden, aber ein ebenso aussagekräftiges Indiz für die Zugehörigkeit zur Weinbau-Elite. Die tausende „weniger privilegierten“ Weingüter klassifizieren sich seit den 1930er Jahren als Cru Bourgeois, „Bürgerliche Gewächse“.

    In der Weinbaugegend von Bordeaux wurden bereits zur Pariser Weltausstellung 1855 die besten Güter in einer Liste zusammengestellt als Grand Cru Classé. Diese Güter wurden nochmals in fünf Klassen unterteilt mit den französischen Zahlenworten Premier, Deuxième usw. Diese ca. 65 Weingüter stellten damals (und auch heutzutage weitenteils) den „Adel“ des Weinbaus in Bordeaux dar, genauer: der Médoc-Halbinsel nordwestlich von Bordeaux. Als Kriterium der Unterteilung galt der durchschnittliche Verkaufspreis der Weine zu jener Epoche, betrachtet aus den Erfahrungswerten einiger Jahrzehnte.

    Der teuerste Bordeaux, Château Petrus aus dem Anbaugebiet Pomerol, ist kein Grand Cru, obwohl er keinen Vergleich mit den Weinen des Médoc zu scheuen braucht. Die „Nobel-Appellation“ Pomerol verfügt über keine offizielle Klassifikation.